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Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze im Überblick

Die Einspeisevergütung ist für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen eine zentrale Einnahmequelle. 2026 sind die Sätze erneut gesunken, und mit dem geplanten EEG 2027 steht ein größerer Systemwechsel im Raum. Dieser Beitrag zeigt die aktuellen Sätze, erklärt den Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung und ordnet ein, was das für private Anlagen und für Investments bedeutet.
14. Oktober 2026 • 8 Minuten Lesezeit

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist ein im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegter Betrag, den Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Sie ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert. Entscheidend für die Höhe sind drei Faktoren: der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die Größe der Anlage und die Frage, ob es sich um Teileinspeisung oder Volleinspeisung handelt.

Die aktuellen Sätze seit August 2026

Zum 1. August 2026 ist die Einspeisevergütung turnusmäßig um rund 1 Prozent gesunken. Für neue Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten nach aktuellem Stand folgende Sätze:
  • Bis 10 kWp: 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, 12,22 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
  • Über 10 bis 40 kWp: 6,66 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, 10,24 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
  • Über 40 bis 100 kWp: 5,44 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, 10,24 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
Diese Sätze gelten anteilig nach Leistungsstufen. Eine größere Anlage erhält also für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für die darüber liegenden Anteile die jeweils niedrigeren Sätze. Wer eine Anlage in diesem Zeitraum in Betrieb nimmt, sichert sich den jeweiligen Satz für die volle Laufzeit von 20 Jahren.

Teileinspeisung und Volleinspeisung im Vergleich

Der Unterschied zwischen beiden Modellen ist für die Wirtschaftlichkeit entscheidend. Bei der Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt, wird der selbst erzeugte Strom vorrangig im eigenen Haushalt oder Betrieb verbraucht, und nur der Überschuss wird eingespeist. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, dafür ist der Vergütungssatz höher.
Für private Betreiber lohnt sich meist die Teileinspeisung, weil eine selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert ist als eine eingespeiste. Statt rund 7 bis 8 Cent Vergütung spart der Eigenverbrauch den vollen Strombezugspreis, der oft bei 30 Cent oder mehr liegt. Die Volleinspeisung kann sich dagegen lohnen, wenn kaum Eigenverbrauch möglich ist, etwa bei einer reinen Investitionsanlage ohne eigenen Verbrauch.

Warum die Vergütung halbjährlich sinkt

Die Einspeisevergütung unterliegt einer gesetzlich festgelegten Degression. Nach Paragraf 49 EEG sinken die Sätze in regelmäßigen Abständen, aktuell halbjährlich um rund 1 Prozent, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Hintergrund ist, dass die Kosten für Photovoltaikanlagen über die Jahre deutlich gesunken sind. Die Vergütung wird daher schrittweise angepasst. Für Anlagenbetreiber bedeutet das: Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Satz bleibt zwar 20 Jahre stabil, wer später in Betrieb geht, erhält aber tendenziell weniger.

Was gilt für größere Anlagen und Solarparks?

Für größere Anlagen gelten besondere Regeln. Oberhalb bestimmter Leistungsgrenzen ist nicht mehr die feste Einspeisevergütung maßgeblich, sondern die Direktvermarktung. Ab einer installierten Leistung von 1.000 kWp, also 1 Megawatt, greift zudem die Ausschreibungspflicht. Das bedeutet, die Förderhöhe wird in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt und nicht mehr über feste Sätze. Für Photovoltaik-Direktinvestments in Solarparks ist daher weniger die klassische Einspeisevergütung relevant, sondern die Frage, wie professionell der erzeugte Strom vermarktet wird.

Was die sinkende Vergütung für Investments bedeutet

Die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung verschiebt die Wirtschaftlichkeit weg von der reinen Einspeisung. Für private Anlagen rückt der Eigenverbrauch in den Vordergrund. Für Investments in größere Anlagen wird die Vermarktungsstrategie zum entscheidenden Faktor. Feste Vergütungssätze bieten zwar Planbarkeit, verlieren aber an Attraktivität. Moderne Projekte setzen daher zunehmend auf Direktvermarktung und ein aktives Bilanzkreismanagement, mit dem sich der Strom gezielt dann verkaufen lässt, wenn die Marktpreise hoch sind.
Für Investoren heißt das: Nicht die Höhe der Einspeisevergütung allein entscheidet über den Erfolg eines PV-Investments, sondern die Qualität der gesamten Vermarktungsstruktur. Ein professionell betriebenes Projekt kann die sinkende staatliche Förderung durch eine kluge Marktvermarktung ausgleichen.
„Die Einspeisevergütung sinkt, die Bedeutung einer klugen Stromvermarktung steigt.“

Ausblick auf das EEG 2027

Mit dem geplanten EEG 2027 steht nach aktuellem Stand ein grundlegender Systemwechsel im Raum. Diskutiert werden unter anderem Änderungen bei der Förderung kleiner Anlagen und eine stärkere Ausrichtung auf marktliche Mechanismen. Konkrete Details waren zum Redaktionszeitpunkt noch nicht abschließend verabschiedet. Wer eine Anlage plant, sollte die aktuellen Fristen im Blick behalten, da die heute geltenden Sätze nur für Inbetriebnahmen innerhalb der jeweiligen Frist garantiert sind.

Fazit

Für Photovoltaik-Direktinvestments zählen die Vergütungssätze großer Freiflächenanlagen, nicht die kleiner Dachanlagen. Freiflächenanlagen bis 1 Megawatt erhalten 2026 einen festen anzulegenden Wert von rund 6,7 Cent pro Kilowattstunde in der Direktvermarktung. Solarparks über 1 Megawatt unterliegen der Ausschreibungspflicht. Beim Gebotstermin im Juli 2026 lagen die Zuschlagswerte im Schnitt bei rund 4,79 Cent pro Kilowattstunde, in einer Spanne von etwa 4,38 bis 4,97 Cent. Diese Werte zeigen deutlich, dass die reine EEG-Förderung bei großen Projekten für eine attraktive Rendite meist nicht mehr ausreicht. Entscheidend wird die professionelle Stromvermarktung. Mit dem EEG 2027 könnten sich die Rahmenbedingungen zudem erneut ändern.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für große Freiflächenanlagen?
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?
Lohnt sich Einspeisen oder Eigenverbrauch?
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung. Die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen im genannten Zeitraum und können sich ändern. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
Norbert Frank, Lukas Frank & Jonas Frank
Geschäftsführung aus 2 Generationen
Dein Ansprechpartner bei Photovoltaikanlagen
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