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Solaranlage steuerlich absetzen: So funktioniert die Abschreibung

Eine Solaranlage lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen und kann so die Steuerlast spürbar senken. Entscheidend ist dabei, um welche Art von Anlage es sich handelt. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Solaranlage abgeschrieben werden kann, welche Instrumente zur Verfügung stehen und wie sie zusammenwirken.
14. Oktober 2026 • 9 Minuten Lesezeit

Wann lässt sich eine Solaranlage steuerlich absetzen?

Ob und wie sich eine Solaranlage steuerlich absetzen lässt, hängt entscheidend von ihrer Größe und Nutzung ab. Der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen kleinen Anlagen, die vor allem der privaten Versorgung dienen, und größeren, gewerblich betriebenen Anlagen. Diese Unterscheidung ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen und wird häufig übersehen.

Kleine Anlagen: steuerbefreit, aber nicht absetzbar

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind kleine Photovoltaikanlagen weitgehend steuerfrei gestellt. Die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Einheit, beziehungsweise bis zu 100 kWp je Steuerpflichtigem, sind nach Paragraf 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerbefreit. Zusätzlich gilt beim Kauf und der Installation solcher Anlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent.
Für private Betreiber ist das ideal, hat aber eine wichtige Kehrseite: Wo keine steuerpflichtigen Einnahmen entstehen, lassen sich auch keine Kosten absetzen. Abschreibungen, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung sind bei diesen steuerbefreiten Anlagen nicht möglich. Wer eine kleine Dachanlage fürs Eigenheim plant, kann sie also in der Regel nicht steuerlich geltend machen, profitiert dafür aber von der Steuerfreiheit der Erträge.

Gewerbliche Anlagen: der steuerliche Hebel

Anders sieht es bei größeren, gewerblich betriebenen Anlagen aus, die nicht unter die Steuerbefreiung fallen. Dazu zählen insbesondere Photovoltaik-Direktinvestments in Solarparks. Hier entstehen steuerpflichtige Einnahmen, und damit lassen sich die Anschaffungskosten über mehrere Instrumente abschreiben. Genau das macht gewerbliche Solaranlagen für Unternehmer und Gutverdiener mit hoher Steuerlast interessant.
Steuerlich gilt eine Photovoltaikanlage als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Dadurch kommen gleich mehrere Abschreibungsinstrumente in Frage, die sich kombinieren lassen.

Instrument 1: Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g Abs. 1 EStG erlaubt es, bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten bereits im Jahr vor der Investition vom Gewinn abzuziehen. Dadurch sinkt die Steuerlast vorab, und es entsteht Liquidität. Voraussetzung ist unter anderem eine Gewinngrenze von 200.000 Euro und die Absicht, innerhalb von drei Jahren tatsächlich zu investieren. Wird nicht investiert, macht das Finanzamt den Abzug rückwirkend rückgängig.

Instrument 2: Sonderabschreibung

Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag erlaubt die Sonderabschreibung nach Paragraf 7g Abs. 5 EStG, bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten abzuschreiben. Diese 40 Prozent lassen sich flexibel über die ersten fünf Jahre verteilen, was eine gezielte Steuerung der Steuerwirkung ermöglicht. So kann die Abschreibung dort konzentriert werden, wo das Einkommen und damit der Grenzsteuersatz am höchsten ist.

Instrument 3: degressive Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder in Betrieb genommen werden, ist die degressive Abschreibung nach Paragraf 7 Abs. 2 EStG befristet wieder möglich. Sie beträgt bis zum Dreifachen der linearen Abschreibung, höchstens jedoch 30 Prozent pro Jahr. Bei Photovoltaik entspricht das rund 15 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert. Da sie vom sinkenden Restwert berechnet wird, ist sie in den ersten Jahren besonders hoch. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt, danach greift wieder die lineare Abschreibung.

Die lineare Abschreibung als Basis

Grundlage bleibt in jedem Fall die lineare Abschreibung nach Paragraf 7 Abs. 1 EStG. Für Photovoltaikanlagen wird laut amtlicher AfA-Tabelle in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angesetzt. Das entspricht rund 5 Prozent pro Jahr. Die lineare Abschreibung sorgt für planbare, gleichmäßige steuerliche Effekte über die gesamte Nutzungsdauer.

Wie die Instrumente zusammenwirken

Die volle Wirkung entsteht erst im Zusammenspiel der Instrumente: 1. Im Jahr vor der Anschaffung: Der Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 Prozent wird gebildet und mindert die spätere Bemessungsgrundlage. 2. Im Anschaffungsjahr: Degressive Abschreibung und Sonderabschreibung wirken auf die verbleibende Bemessungsgrundlage zusammen. 3. In den Folgejahren: Der Restwert wird linear abgeschrieben. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist sinnvoll, sobald diese höher ausfällt.
„Die Abschreibung entscheidet nicht über die Rentabilität einer Anlage, sondern über den Zeitpunkt der steuerlichen Wirkung.“

Rechenbeispiel und Voraussetzungen

Ein vereinfachtes, unverbindliches Beispiel: Bei Anschaffungskosten von 200.000 Euro netto kann im Jahr vor der Anschaffung ein Investitionsabzugsbetrag von bis zu 100.000 Euro gebildet werden. Im Anschaffungsjahr wirken auf die verbleibende Bemessungsgrundlage zusätzlich die degressive Abschreibung und die Sonderabschreibung. So lässt sich ein erheblicher Teil der Investition bereits in den ersten Jahren steuerlich abbilden.
Damit die Instrumente anerkannt werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören eine echte Gewinnerzielungsabsicht, die mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts und die Einhaltung der Investitionsfrist. Außerdem ist zu beachten, dass viele Effekte eine Steuerstundung darstellen und bei modellhaften Gestaltungen Paragraf 15b EStG die Verlustverrechnung einschränken kann. Die konkrete Höhe und Verteilung gehört in die Hand des Steuerberaters.

Fazit

Ob sich eine Solaranlage steuerlich absetzen lässt, entscheidet ihre Einordnung. Kleine, steuerbefreite Anlagen lassen sich nicht abschreiben, profitieren dafür von steuerfreien Erträgen. Gewerbliche Anlagen und Photovoltaik-Direktinvestments dagegen bieten mit Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressiver AfA starke Hebel. Entscheidend bleibt, dass das Investment wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich jede Solaranlage steuerlich absetzen?
Wie hoch ist die Abschreibung im ersten Jahr?
Wie lange gilt die degressive Abschreibung?
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Regelungen entsprechen dem Stand 2026, sind teils befristet und können sich ändern. Angaben ohne Gewähr.
Norbert Frank, Lukas Frank & Jonas Frank
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