27.07.2026
AfA bei Photovoltaikanlagen – Abschreibung Schritt für Schritt erklärt
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung" – die steuerliche Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Bei gewerblichen Photovoltaikanlagen ist die AfA ein wichtiger Hebel zur Steueroptimierung, da sich nach aktueller Rechtslage ein Teil der Investition bereits in den ersten Jahren steuerlich geltend machen lässt.
Welche PV-Anlagen können überhaupt abgeschrieben werden?
Entscheidend ist die Abgrenzung: Photovoltaikanlagen, die unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG fallen, sind einkommensteuerfrei. Für diese Anlagen kann die Abschreibung (AfA) grundsätzlich nicht steuerlich berücksichtigt werden. Die AfA ist daher in der Regel nur für Anlagen relevant, die nicht unter diese Steuerbefreiung fallen.
Die Abschreibungs-Bausteine im Überblick (Stand 2026)
Für gewerbliche PV-Anlagen lassen sich nach aktueller Rechtslage mehrere Abschreibungsarten kombinieren:
AfA bei Photovoltaik Schritt für Schritt
In der Praxis lässt sich die Abschreibung einer gewerblichen PV-Anlage in wenigen Schritten aufbauen:
Rechenbeispiel (vereinfacht und unverbindlich)
– Anschaffungskosten: 200.000 € netto (Beispielwert)
– IAB: bis zu 50 % = 100.000 € → Bemessungsgrundlage 100.000 €
– Im Jahr der Inbetriebnahme können degressive AfA und Sonderabschreibung auf diese Bemessungsgrundlage zusammenwirken
So lässt sich nach aktueller Rechtslage ein Teil der Investition früh steuerlich abbilden. Die exakte Höhe und Verteilung hängt vom Einzelfall ab und ist mit dem Steuerberater zu klären.
📊
Die AfA entscheidet nicht über die Rentabilität einer Anlage, sondern über den Zeitpunkt der steuerlichen Wirkung.
Befristung beachten: der Investitionsbooster ist zeitlich begrenzt
Die degressive AfA gilt nach aktueller Rechtslage nur für Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft bzw. in Betrieb genommen werden. Danach greift wieder die lineare AfA. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG bleiben davon unberührt. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme sollte daher bewusst geplant werden.
Für wen die AfA-Optimierung sinnvoll sein kann
Die kombinierte Abschreibung kann vor allem für Unternehmer und Gutverdiener mit hoher Steuerlast interessant sein, die in eine gewerbliche PV-Anlage investieren. Voraussetzung bleibt eine echte Gewinnerzielungsabsicht – die AfA optimiert die Steuerwirkung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit muss unabhängig davon gegeben sein.
Norbert Frank, Lukas Frank & Jonas Frank
Geschäftsführung aus 2 Generationen