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IAB als Angestellter:
Können auch Gutverdiener den Investitionsabzugsbetrag nutzen?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gilt als starkes Instrument zur Steuersenkung. Doch er ist an Betriebe geknüpft. Für Angestellte und Gutverdiener stellt sich daher die Frage: Lässt sich der IAB überhaupt nutzen, wenn das Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis stammt? Die Antwort ist ein klares „Nein – aber“.
04. August 2026 5 Minuten Lesezeit

Die kurze Antwort: Mit reinem Gehalt nicht

Der IAB nach § 7g EStG steht nur Steuerpflichtigen mit sogenannten Gewinneinkünften offen – also Gewerbetreibenden, Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (das klassische Gehalt) gehören nicht dazu. Ein reiner Angestellter kann für sein Gehalt daher keinen Investitionsabzugsbetrag bilden. Auch Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen sind nicht begünstigt.

Der entscheidende Zusatz: ein eigener Betrieb

Entscheidend ist nicht der Angestelltenstatus selbst, sondern ob daneben ein Betrieb mit Gewinneinkünften besteht. Genau hier setzt der Hebel für Gutverdiener an: Wer neben dem Gehalt gewerblich tätig wird – etwa über ein gewerbliches Photovoltaik-Direktinvestment – begründet damit in der Regel einen Gewerbebetrieb. Im Rahmen dieses Betriebs kann ein IAB gebildet werden, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Angestelltenstatus schließt das nicht aus; viele Unternehmer und Investoren sind gleichzeitig angestellt.

Der Hebel: Verlustverrechnung mit dem Gehalt

Der IAB darf nach § 7g EStG auch dann gebildet werden, wenn dadurch im Betrieb ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Dieser negative gewerbliche Einkünfte-Betrag kann im selben Jahr grundsätzlich mit anderen Einkünften – also auch mit dem Gehalt – verrechnet werden (Verlustausgleich). Dadurch sinkt das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit die Einkommensteuer des Gutverdieners.
Vereinfachtes, unverbindliches Beispiel:
  • Geplante gewerbliche Investition (z. B. PV): 200.000 € netto
  • IAB: bis zu 50 % = 100.000 € → betrieblicher Verlust in dieser Höhe (vereinfacht)
  • Verrechnung mit dem Gehalt → zu versteuerndes Einkommen sinkt um bis zu 100.000 €
  • Bei rund 42 % Grenzsteuersatz: bis zu ca. 42.000 € geringere Steuer im betreffenden Jahr
Ob und in welcher Höhe die Verrechnung greift, hängt vom Einzelfall ab und ist mit dem Steuerberater zu klären.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

  • Gewinneinkünfte / aktiver Betrieb: Es muss ein tatsächlich betriebener Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
  • Gewinnerzielungsabsicht statt Steuermodell: Das Investment muss wirtschaftlich auf Gewinn ausgerichtet sein und nicht allein der Steuerersparnis dienen.
  • Gewinngrenze: Der Gewinn des Betriebs darf 200.000 € im Jahr der Bildung nicht überschreiten.
  • Höhe und Höchstbetrag: bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten, insgesamt höchstens 200.000 € je Betrieb.
  • Bewegliches Wirtschaftsgut, 90 % betrieblich: nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts.
  • Investitionsfrist: Die Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen, sonst wird der IAB rückwirkend aufgelöst.
📊
„Nicht der Angestelltenstatus entscheidet über den IAB, sondern der Betrieb daneben.“

Grenzen und Risiken, die zu beachten sind

  • Steuerstundung: Der IAB verschiebt die Steuer meist in spätere Jahre, statt sie dauerhaft zu beseitigen.
  • Verlustverrechnung nicht garantiert: Bei modellhaften Gestaltungen kann § 15b EStG (Steuerstundungsmodell) die Verrechnung mit dem Gehalt einschränken. Ein echtes unternehmerisches Investment mit Gewinnerzielungsabsicht ist daher entscheidend.
  • Rückabwicklung: Wird nicht investiert, wird der IAB rückwirkend rückgängig gemacht und in der Regel verzinst.Bewegliches Wirtschaftsgut, 90 % betrieblich: nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts.
  • Liquiditätsplanung: Steuerliche Effekte können zeitversetzt eintreten.

Fazit: für wen sich das eignet

Angestellte Gutverdiener können den Investitionsabzugsbetrag nutzen – allerdings nicht über ihr Gehalt, sondern über ein daneben bestehendes gewerbliches Investment. In Verbindung mit einem PV-Direktinvestment kann so ein spürbarer Steuereffekt entstehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und eine echte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die konkrete Umsetzung sollte immer gemeinsam mit Steuerberater und Finanzierungspartner erfolgen.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ein Angestellter ohne Gewerbe den IAB nutzen?
Wie können Gutverdiener den IAB dann einsetzen?
Ist der IAB eine dauerhafte Steuerersparnis?
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Steuerliche Effekte hängen vom Einzelfall ab und können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.
Norbert Frank, Lukas Frank & Jonas Frank
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